Brüssel genehmigt überarbeiteten Plan für EU-Agrarförderperiode ab 2023
Die EU-Kommission hat den deutschen Strategieplan zur nationalen Umsetzung der Agrarreform (GAP) genehmigt. Damit wurde nun auch formell die EU-rechtliche Grundlage für die Agrarförderung in Deutschland ab 2023 Jahr von der EU-Kommission bestätigt. Um die Umsetzung und Weiterentwicklung des GAP-Strategieplans zu flankieren, wird ein nationaler Begleitausschuss von Wirtschaft-, Sozial- und Umweltpartnern eingerichtet. Bereits im Dezember wird der Ausschuss zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen. Die deutschen GAP-Direktzahlungen-Verordnung und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung sollen am 25.11. im Bundesrat entsprechend angepasst werden.