ASP Vorpommern-Greifswald: Betriebe in Sperrzone unterliegen Verbringungsverboten
Aufgrund der amtlichen Feststellung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Schweinemastbestand im Landkreis Vorpommern-Greifswald am 05.06.2024 wurde durch die örtlich zuständige Veterinärbehörde unverzüglich eine Sperrzone, bestehend aus einer Schutz- und Überwachungszone mit einem Radius von 3 und 10 Kilometer, um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Schweine haltende Betriebe, die sich in dieser Sperrzone befinden, unterliegen zurzeit Verbringungsverboten. Die aktuelle Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vom 06.06.2024, aus der auch die betroffenen Gebiete und die bestehenden Verbote ersichtlich sind, kann im Internet (www.kreis-vg.de/media/custom/3079_7471_1.PDF?1717685612) abgerufen werden.