Bauernverband kritisiert Baulandmobilisierungsgesetz
Die Bundesländer lassen bei der heutigen Bundesratsentscheidung zum Baulandmobilisierungsgesetz den Tierwohlstallbau unberücksichtigt. Diese Entscheidung ist ein Rückschlag für die Landwirte, die die hohen Anforderungen des Gesetzgebers und der Verbraucher nach mehr Tierwohl in den Ställen umsetzen wollen. Wir haben kein Verständnis dafür, dass der Weg zu höheren Tierwohlstandards so blockiert wird,
bewertet der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, das Abstimmungsergebnis. Zudem stehe die Entscheidung diametral zu der Bundesratsstellungnahme zum jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches. Noch im Dezember 2020 habe der Bundesrat gefordert, die Hemmnisse beim Tierwohlstallbau zu beseitigen.
Auf der Internetseite des Bundesrates zu TOP 29 heißt es dazu: Zwar hat der Bundesrat in einer begleitenden Entschließung bedauert, dass der Bundestag - entgegen der Anregung der Länder - keine Vorgaben zu tierwohlgerechten Stallanlagen in das Gesetz aufgenommen hat. Diese seien aber notwendig, um den Umbau von Ställen hin zu mehr Tierwohl baurechtlich zu flankieren. Er bittet die Bundesregierung daher, bei der nächsten Änderung des Baugesetzbuches die baurechtlichen Regelungen anzupassen, um den gesellschaftspolitisch gewollten Transformationsprozess hin zu mehr Tierwohl zu unterstützen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst - feste Fristen gibt es hierfür nicht.