03.05.2021rss_feed

Bund beschließt Investitionsförderungen im Bereich Klima-/Umweltschutz und der Kälberhaltung

Im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) beschließen der Bund und die Länder über die Ausgestaltung des wichtigsten nationalen Förderinstruments Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Die Durchführung der Fördermaßnahmen erfolgt durch die Länder. Der PLANAK hat nun weitere Fördermaßnahmen als Nachtrag zum aktuellen Rahmenplan 2021 bis 2024 beschlossen. Investitionen, die sich durch hohe Beiträge zum Umwelt- und Klimaschutz auszeichnen, können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden (z.B. Abluftreinigungsanlagen). Weitere Maßnahmen sind mit bis zu 40 Prozent förderbar, z.B. Lagerstätten für flüssige Wirtschaftsdünger in Verbindung mit Stallbauten, die zu einer deutlichen Emissionsminderung führen. Für die Kälberhaltung schreibt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung künftig einen weichen oder elastisch verformbaren Liegebereich vor. Damit diese Anforderung schon möglichst frühzeitig vor Ende der Übergangsfrist von möglichst vielen Betrieben erfüllt wird, werden jetzt Investitionen in diesem Bereich über die AFP-Modernisierungsförderung befristet bis zum Ende der Übergangsfrist mit einem um bis zu 10 Prozentpunkte erhöhten Regelsatz gefördert.