24.09.2019rss_feed

CH: Planungssicherheit für Milcherzeuger durch dreimonatige Milchpreisfixierung?

Der Schweizer Ständerat hat den Bundesrat damit beauftragt, bei der Branchenorganisation Milch darauf hinzuwirken, dass der Standardvertrag für den Kauf und den Verkauf von Rohmilch gemäss Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes so geändert wird, das der Milchlieferant vor Ablieferung weiss, zu welchen Preisen er Milch liefert, so dass er unternehmerisch planen kann. Dafür soll der Preis für A- und B-Milch mit Menge und Preis in Kilogramm fixiert sein und zwar für mindestens für 3 Monate. Zuvor hatte der Ständerat die Forderung der Kantone Genf, Freiburg und Jura nach einer Wiedereinführung der Milchquote abgelehnt.