Fütterung: Erlass zum Nachfolgekonzept RAM
In der neuen Düngeverordnung vom 02.06.2017 wird das bisher geltende RAM-Konzept nicht mehr berücksichtigt. In Deutschland hatte das RAM-Konzept für Niedersachsen eine Sonderrolle dargestellt. Dafür wurde das DLG Fütterungskonzept (DLG Band 199) in die neue Düngeverordnung integriert. Dieses Fütterungskonzept ermöglicht eine Abstufung der Nährstoffausscheidungen in Abhängigkeit vom Rohprotein und Phosphorgehalt des Futters. Das RAM-Konzept beschreibt auch ein nährstoffreduzierendes Fütterungssystem, welches für die Bereiche der Sauen-, Ferkel- und Mastschweinehaltung sowie Hähnchen-, Putenmast- und Legehennenhaltung entwickelt worden ist. Niedersächsische Landwirte, die sich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens verpflichtet haben dieses Fütterungskonzept einzusetzen, haben die Möglichkeit, den hieraus resultierenden geringeren Nährstoffanfall geltend zu machen. Damit dieser geringere Nährstoffanfall mit der geltenden Düngeverordnung weiterhin berücksichtigt werden kann, wurde ein Nachfolgekonzept erlassen.