Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - aktueller Informationsstand
Im Bundesrat wurde der Dritten Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung zugestimmt. Eine Anpassung ergab sich aus der geringen Inanspruchnahme der Öko-Regelungen. Die Unterausschöpfung der Öko-Regelungen wirkt sich auch auf die Ausschöpfung für die Direktzahlungen insgesamt zur Verfügung stehenden finanziellen Obergrenze aus. Darüber hinaus müssen EU-rechtliche Aspekte zur Kompensation nicht verausgabter Mittel berücksichtigt werden. Es wird einerseits die Möglichkeit geschaffen, die für das Jahr 2023 nicht abgerufenen Mittel für die Öko-Regelungen für andere Direktzahlungen zu verwenden und andererseits für die Jahre ab 2024 den Zugang zu einigen Öko-Regelungen zu vereinfachen und die Prämienzahlungen zu erhöhen. Ziel ist es, dass über die Maßnahmen der Attraktivitätssteigerung der Öko-Regelungen
die im GAP-Strategieplan angestrebten Umweltziele auch tatsächlich erreicht werden können. Die sich daraus ergebenen Änderungen wurden in den nachfolgenden Rubriken und im GAP-Rechner angepasst.