BRS News
R+V Versicherungen - Kfz-Absicherung des eigenen Fuhrparks
In der Landwirtschaft und im Gartenbau sind Fahrzeuge vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Die Kfz-Versicherungen der R+V rüstet ihre Fahrer gegen fast jedes Unglück.
UN kritisiert Extensivierungspläne der EU
Die FAO, Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der UN, warnt gemeinsam mit dem UN-Kinderhilfswerk UNICEF und der UN-Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor den Folgen des Green Deals. Durch die Extensivierungspläne käme es zu einem Produktionsrückgang, der nicht von anderen Ländern aufgefangen werden könne. Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, teilt diese Bedenken und mahnt an: Die EU spielt Nachhaltigkeit gegen Produktivität aus. Doch das ist eine Milchmädchenrechnung.
ITW Programm 2024 - Anmeldefrist läuft
Betriebe, auch in der Phase ab 2024 weiter an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen wollen, müssen sich hierfür neu anmelden. Für die ITW-Ferkelaufzüchter endet die Antragsphase am 28. September. Informationen zum Programm 2024 finden Sie bei der Initiative Tierwohl ITW.
ASP-Risikoampel liegt als Version 2.0 vor
Die 2019 erstmals veröffentlichte ASP-Risikoampel wurde überarbeitet und steht nun in der Version 2.0 von 2023 zur Verfügung. Die nachfolgenden fachlichen Empfehlungen sind Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung eines Eintrags von ASP in Hausschweinebestände.
- Als Hauptrisiko für den Eintrag von ASP wird der Mensch betrachtet, der das Virus insbesondere über Lebensmittel aus Risikogebieten, durch nicht sichere Futtermittel (auch illegales Verfüttern von Speiseabfällen) oder über kontaminierte Kleidung und Schuhwerk (Jäger, Personen aus Risikogebieten, auch Beschäftigte) in den Bestand eintragen kann. Von Wildschweinen geht ein direktes Eintragsrisiko aus, wenn diese ASP-infiziert sind.
- ASP ist keine Zoonose - der Mensch kann sich nicht infizieren oder erkranken. ASP betrifft ausschließlich Schweine. Entscheidend für das Schutzniveau von Schweinebeständen sind die ergriffenen Biosicherheitsmaßnahmen zur Abschirmung.
Online-Seminar "Tools zur Bewertung der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe"
Diverse Tools, Siegel und Zertifikate tummeln sich auch in der Welt der Landwirtschaft, die eine aussagekräftige Nachhaltigkeitsbewertung auf Betriebsebene für sich beanspruchen. Dabei entwickeln sich Definitionen und Berechnungsgrundlagen stetig weiter. Verschiedene Methoden, die bereits in der landwirtschaftlichen Praxis angewendet werden und die in ihren Herangehensweisen sowie ihren Ergebnissen variieren, sollen in einem Online-Seminar "Tools zur Bewertung der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe" am Mittwoch, 11. Oktober 2023, von 10 bis 12 Uhr vorgestellt werden. Die Veranstaltung wird vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL angeboten. Anmeldeschluss ist der 6. Oktober 2023.
Bestätigter Fall von Afrikanischer Schweinepest in Schweden
Am 6. September wurde der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Schweden bestätigt. Bei einer Probe eines toten Wildschweins, das südöstlich von Fagersta gefunden wurde, ist die ASP festgestellt worden. Es wurden insgesamt sieben tote Wildschweine gefunden, die weiteren Probenergebnisse stehen jedoch noch aus. Es ist derzeit unklar, wie die Krankheit nach Schweden übertragen wurde, da das nächstgelegene Infektionsgebiet in Europa weit entfernt liegt. Man gehe daher davon aus, dass die Infektion durch Menschen und nicht durch Wildschweine übertragen wurde, so das schwedische Veterinärinstitut.
In den letzten Jahren wurde viel Arbeit in die Vorbereitung auf ansteckende Tierkrankheiten, einschließlich der ASP, investiert, um einen Ausbruch schnell bekämpfen zu können. Eine Reihe von Funktionen und Maßnahmen, die für diese Art von Situation entwickelt wurden, werden jetzt aktiviert und die zuständigen Behörden sind der Ansicht, dass die Voraussetzungen für die Eindämmung und das Management der Infektion gegeben sind
, so der Minister für ländliche Angelegenheiten Peter Kullgren.
BVL eröffnet neuen Dienstsitz in Berlin
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat einen neuen Standort in Berlin eröffnet. Der neu errichtete Gebäudekomplex im Stadtteil Wedding erfüllt zahlreiche Kriterien nachhaltigen Bauens und bietet fast 600 Beschäftigten Platz. BVL-Präsident Friedel Cramer: Der Umzug in dieses moderne Gebäude ist nicht nur ein physischer Standortwechsel, sondern auch ein Symbol für den nachhaltigen Fortschritt und die Weiterentwicklung des BVL.
Silvia Bender, Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, beglückwünschte die BVL-Beschäftigten zu ihrem neuen Arbeitsplatz: Die Arbeit des BVL ist für uns als BMEL unverzichtbar, um Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in Deutschland hoch zu halten und weiter voranzubringen.
Korrektur des Statistischen Bundesamts zur Fleischproduktion im 1. Halbjahr 2023
Die am 09.08.2023 von Destatis veröffentlichte Meldung musste aufgrund eines Fehlers im 4. Absatz korrigiert werden. Im neuen Bericht ist die Korrektur fett hervorgehoben. Die gewerblichen Schlachtunternehmen in Deutschland haben im 1. Halbjahr 2023 nach vorläufigen Ergebnissen knapp 3,3 Millionen Tonnen Fleisch produziert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 5,9 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt wurden im 1. Halbjahr 2023 in den Schlachtbetrieben 23,6 Millionen Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde sowie 343,9 Millionen Hühner, Puten und Enten geschlachtet.
Antibiotika-Einsatz bei Masttieren: BfR-Jahresbericht liefert genauere Daten
Das Bundesamt für Risikobewertung BfR hat den ersten Bericht zur Therapiehäufigkeit und Antibiotika-Verbrauchsmengen 2022 veröffentlicht. Dabei zeigt sich, dass sowohl die Zahl der Behandlungstage je Tier als auch die Menge der insgesamt eingesetzten Antibiotika im Jahr 2022 rückläufig waren. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Verbrauchsmenge von Antibiotika bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten insgesamt um 12 % zurückgegangen.
Empfehlungen für die Anlage von Bracheflächen nach GLÖZ-8
Im Rahmen der neuen GAP (Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union) sind ab 2023 als Voraussetzung für den Erhalt von EU-Zahlungen sogenannte Konditionalitäten einzuhalten. Zur Erhaltung von Ackerflächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) sind für die bayerische Landwirtschaft neun Standards definiert. Im GLÖZ-8 ist ein Mindestanteil von vier Prozent nichtproduktiver Flächen durch die Anlage von Ackerbrachen und/oder durch Landschaftselemente zu erbringen. Die LfL hat eine abgestimmte Empfehlung für die Anlage von Bracheflächen nach GLÖZ-8 erarbeitet.