05.12.2024rss_feed

Kein Erhalt der Agrardieselrückvergütung für Landwirte

Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich dafür aus, steuerliche Anreize für die Nutzung von alternativen Antriebsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft zu prüfen und lehnt zugleich die Forderung nach unveränderter Beibehaltung der Agrardieselrückvergütung nach Paragraf 57 Energiesteuergesetz ab. In seiner Sitzung am 04.12. wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedet, eine dahingehende Petition mit dem höchstmöglichen Votum zur Berücksichtigung an die Bundesregierung zu überweisen, soweit es darum geht, steuerliche Anreize für die Nutzung von alternativen Antriebsstoffen (beispielsweise Strom) in der Land- und Forstwirtschaft zu prüfen und einen Umstieg auf alternative Antriebstechnologien mit einer Reaktivierung und deutlichen Stärkung des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau zu fördern, sowie das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD sowie die Gruppe Die Linke hatten für einen Berücksichtigungsbeschluss ohne den erwähnten Soweit-Satz plädiert.