Klare Regeln für die Verwendung von Insekten
Auf die Besonderheiten bei der Verwendung von Insekten als Nahrungsmittel hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in einer Pressemeldung vom 14.03. hingewiesen. Dabei geht es um den Einsatz als Lebenmittel in der menschlichen Ernährung. Bei Insekten als Futtermittel für Nutztiere, verhält sich die Situation etwas anders. Solange die
gesamte Produktionskette gemäß den geltenden Bestimmungen erzeugt wurde, seien aus Insekten gewonnene tierische Proteine als
sichere Futtermittel" für Tiere in Aquakulturen sowie für Schweine und Geflügel anzusehen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/5848) auf eine Kleine Anfrage (20/5711) der CDU/CSU-Fraktion. Der Teufel steckt aber im Detail.
Insekten als Proteinquelle in der Schweinefütterung
Die Aufzucht und letztlich der Einsatz von Insekten als Proteinquelle in der Schweinefütterung stößt derzeit gerade bei Betrieben auf großes Interesse. Die Verfütterung von verarbeitetem tierischem Protein aus Nutzinsekten an Schweine ist seit September 2021 rechtlich möglich. Es existiert zwar keine Haltungsverordnung für Insekten; dennoch unterliegt die Aufzucht sowie Herstellung von verarbeitetem tierischem Protein aus Nutzinsekten und Verwendung als Futtermittel insbesondere zahlreichen Auflagen nach der sogenannten BSE-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 999/2001). Start-Ups wie z.B. die Firma FarmInsect
beschreiben Schweineställe u.a. aufgrund ihrer integrierten Lüftung als grundsätzlich für die Insekten-Mast geeignet. Durch den hohen Energiebedarf eignet sich die Kombination mit Biogas- und Photovoltaikanlagen. Zunächst muss die Nutzungsänderung der Gebäude beantragt werden. Aufgrund des komplexen Themas empfiehlt der BRS zudem frühzeitig das Gespräch mit den zuständigen Behörden zu suchen. Das sind in diesem Fall: Veterinäramt, Behörde für Futtermittelüberwachung und ggf. die Naturschutzbehörde.
Futtermittelrechtliche Bestimmungen beachten
Insekten, die zur Verfütterung an Schweine gehalten und gefüttert werden, unterliegen den futtermittelrechtlichen Bestimmungen für Nutztiere. Diese Tätigkeit eines Betriebes wird der Stufe der Futtermittelprimärproduktion zugeordnet. Die Gesundheit der Tiere und des Menschen ist zu beachten, sodass Insekten nur mit sicheren Futtermitteln gefüttert werden dürfen. Es gelten zudem die Regelungen des Rechts für tierische Nebenprodukte. Eine Versorgung und Fütterung der Insekten mit Dung ist somit unzulässig. Die Verfütterung an Schweine kann auf verschiedene Weise erfolgen:
- Die Insekten können als lebende Futtertiere verwendet werden. Dies setzt allerdings voraus, dass verendete Insekten abgetrennt werden. Verendete Insekten dürfen grundsätzlich nicht unverarbeitet verfüttert werden. Sofern eine Abtrennung der toten Insekten nicht von den lebenden Insekten erfolgt, dürfen die Insekten nicht unverarbeitet verfüttert werden.
- Verarbeitetes tierisches Protein aus Nutzinsekten kann zur Fütterung von Schweinen, Geflügel oder an Tiere in Aquakultur genutzt werden. Die Herstellung von verarbeitetem tierischem Protein aus Nutzinsekten unterliegt den Bestimmungen nach der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und ist zulassungspflichtig
Insektenkot, die Mischung aus Exkrementen von Nutzinsekten, Futtersubstrat, Teilen von Nutzinsekten und toten Eiern, wobei der Anteil der toten Nutzinsekten höchstens 5 % des Volumens bzw. höchstens 3 % des Gewichts ausmacht, dürfen nicht unverarbeitet auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht werden. Insektenkot muss vorher pasteurisiert werden, dass bedeutet eine Wärmebehandlung bei mindestens 70 °C für eine Zeitdauer von mindestens 60 Minuten. Hierfür ist ebenfalls eine Zulassung erforderlich.