26.06.2019rss_feed

Klare Regeln für Tiertransporte bei Hitze

Insbesondere in den Monaten Juli und August herrschen in Deutschland und Europa häufig extreme Temperaturen. Die Landesbeauftragte für Tierschutz, Michaela Dämmrich, appelliert an Landwirte, Viehsammelstellen, Tiertransportunternehmen und Veterinärämter im Zusammenhang mit Tiertransporten. Da die meisten Transportfahrzeuge über keine Klimaanlage, sondern nur über eine Lüftung verfügen, kommt es durch die enorme Hitzebelastung der Tiere in den Transportfahrzeugen zu schwersten tierschutzrechtlich relevanten Belastungen und erheblichen länger anhaltenden Leiden. Der Innenraum der Fahrzeuge heize sich zum Teil bis zu 49 Grad Celsius und darüber auf. Deswegen ist die Tierschutztransportverordnung VO (EG) 1/ 2005 unbedingt einzuhalten, so Dämmrich. Sie schreibt vor, dass Temperaturen von 30 Grad nicht überschritten werden dürfen. Ein Spielraum von fünf Grad mehr wird nur für eventuelle auftretende Fälle während des Transportverlaufes gestattet, damit das Fahrzeug weiter fahren kann. Tiertransporte innerhalb Deutschlands bei Temperaturen ab 30 Grad Celsius sind auf die kühlere Nachtzeit zu verlegen.