Land Thüringen übernimmt ein Drittel der Kosten für die Tierkörperbeseitigung
Im Juniplenum wurde vom Thüringer Landtag eine Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetzes
beschlossen. Aufgrund erheblich gestiegener Preise für die Beseitigung von Tierkörpern von sogenannten Falltieren übernimmt nun der Freistaat Thüringen ein Drittel dieser Kosten. Bei Falltieren handelt es sich um verendetes Vieh, das nicht aufgrund einer Tierseuche gestorben ist oder getötet werden musste. Das neue Gesetz wurde inzwischen im Amtsanzeiger veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft. Bisher mussten die Besitzerinnen und Besitzer von Vieh in Thüringen zwei Drittel der Entsorgungskosten für Tierkörper tragen. Ab sofort greift eine Drittellösung. Das heißt, ein Drittel der Tierkörperbeseitigungskosten tragen die Halterinnen und Halter, ein Drittel übernimmt der Freistaat Thüringen und das verbleibende Drittel steuern wie bisher die Landkreise und kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige beziehungsweise der von ihnen gebildete Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen bei.