Landwirte können nicht zur Flächenstilllegung verpflichtet werden
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 4. September entschieden, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmittel nicht mit einer Biodiversitätsauflage, also einer faktischen Flächenstilllegung verknüpft werden darf. Das Bundeslandwirtschaftsministerium begrüßte die Entscheidung in einer Pressemeldung.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz soll es jährlich 50 Millionen Euro für einen Sonderrahmenplan Insektenschutz
geben," teilt das Ministerium in der Meldung mit.