Nährstoffüberschüsse in Milchkuhbetrieben senken
Die Düngeverordnung (DüV) 2017, ihre Verschärfung in 2020 und die Stoffstrombilanzverordnung erhöhen in Milchkuhbetrieben den Druck, Stickstoff- und Phosphorüberschüsse zu senken. Der zulässige N-Überschuss beträgt nun 50 statt 60 kg /ha, der zulässige Phosphatüberschuss wurde auf 10 kg/ha im sechsjährigen Durchschnitt des Betriebes halbiert. In den Roten Gebieten sind die Betriebe von weiteren Einschränkungen betroffen. Welche Möglichkeiten bietet die Fütterung, den Nährstoffanfall zu reduzieren? In Planung ist ein neues DLG-Merkblatt zur N-/P-reduzierten Fütterung von Milchkühen, das Produktionsverfahren mit Gras und Mais betonten Grobfutterrationen beschreibt. Gegenüber den geltenden DüV-Werten ergeben sich über alle Verfahren deutliche Einsparungen bei Stickstoff und Phosphor. Bei den Gras betonten Rationen sind zwei Drittel Grasprodukte und ein Drittel Mais unterstellt, bei den Mais betonten ist es umgekehrt.