Neues Bundesnaturschutzgesetz ermöglicht Entnahme von Wölfen bereits bei dem Auftreten von ernsten Schäden
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Juni 2019 Beschlüsse zu den Themen Weidetierprämie für Schafe und Ziegen sowie zum Wolf gefasst. So ist eine jährliche Förderung in Höhe von 30 Euro je Mutterschaf/Ziege zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgesehen, um die Biodiversitätsleistungen durch Weidetierhaltung zu honorieren. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sieht die Entnahme von Wölfen bereits bei dem Auftreten von ernsten Schäden vor. Bisher war dies erst bei einem erheblichen Schaden möglich. Die Entschließung wurde am 28. Juni 2019 der Bundesregierung zugeleitet.