Otte-Kinast und Lies fordern vom Bund Änderung der Düngeverordnung
Niedersachsen fordert die Bundesregierung auf, den Referentenentwurf zur Änderung der Düngeverordnung (DüV) in einigen Punkten anzupassen. In einer gestern (15. Januar 2020) vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium versendeten Stellungnahme, die mit dem Niedersächsischen Umweltministerium gemeinsam erarbeitet wurden, heißt es: Die geplanten Änderungen der Düngeverordnung sind zum Teil nicht zielgenau, kontrollierbar oder im praktischen Vollzug umsetzbar.
Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies sind sich einig: Der Grundwasserschutz ist äußerst wichtig. Die berechtigten Interessen der Landwirte dürfen dabei jedoch nicht aus dem Blick geraten. An diesem Punkt muss der Bund nachjustieren.
Mit einer zwischen ihren Häusern abgestimmten Position wenden sie sich an das Bundeslandwirtschaftsministerium:
Niedersachsen fordert den Bund auf, bei folgenden Punkten nachzusteuern:
- Vermeidung einer Regelungslücke in Bezug auf 170 kg N-Obergrenze
- Stärkere Verwirklichung des Verursacherprinzips bei der Ausweisung
Roter Gebiete
; unter anderem Ausnahme des Dauergrünlandes von der Pflicht zur Düngereduzierung um 20 Prozent - Stärkere Berücksichtigung trinkwasserschutzfördernder Bewirtschaftung
In der 18-seitigen Stellungnahme schlägt die Landesregierung daneben zahlreiche weitere aus fachlicher Sicht notwendige Anpassungen und Ergänzungen vor.