06.10.2017rss_feed

Plagiatsvorwürfe zur Risikobewertung von Glyphosat zeugen von Unkenntnis der gesetzlichen und international üblichen Verfahren

BfR - Deutschland hat für das europäische Genehmigungsverfahren von Glyphosat als Berichterstatter in seinem Bericht sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen Studien der Antragsteller als auch alle weiteren relevanten und verfügbaren Studien sorgfältig gemäß den gesetzlich etablierten Verfahren geprüft und bewertet. Es ist dabei üblich und anerkannt, dass die Bewertungsbehörden nach kritischer Prüfung der Originalstudien auch Passagen aus eingereichten Dokumenten in ihre Bewertungsberichte integrieren. Auch Teile des Bewertungsberichtes Deutschlands enthalten deshalb derartige Textteile aus Studienbeschreibungen und öffentlich zugänglicher Literatur, die von den Antragstellern als Teil der gesetzlich geforderten Dossiers eingereicht werden mussten. Diese allgemeine, national und i nternational übliche und anerkannte Vorgehensweise, die nicht nur bei Pflanzenschutzmitteln sondern auch bei Arzneimitteln, Bioziden und Chemikalien etabliert ist, wurde aktuell im Falle von Glyphosat vereinzelt kritisiert. Wir respektieren und schätzen die Aufgabe von Vereinen, Organisationen und Medien, die Arbeit der wissenschaftlichen Behörden kritisch zu hinterfragen. Dies ist ein wichtiges Element eines demokratischen Systems, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Man tut aber dem öffentlichen Diskurs keinen Gefallen, wenn Wissenschaft diskreditiert wird und dies auf Unkenntnis der gesetzlichen nationalen und internationalen Verfahren beruht. In einigen Kreisen wird eine wissenschaftliche Bewertung nur noch akzeptiert, wenn die Erkenntnisse die eigene Agenda stützen. Genau deshalb hat man das BfR als unabhängige und unparteiische Institution für die wissenschaftliche Politikberatung gegründet. Auch die wiederholt vorgebrachte Forderung, dass Bewertungsbehörden eigene Experimente durchführen sollten, ist in den gesetzlich vorgeschriebenen Abläufen nicht vorgesehen.