03.08.2020rss_feed

Werkvertragsverbotsgesetz: "Zerschlagung der kleinen und mittelständischen Strukturen der Fleischwirtschaft"

Ist der Entwurf zum Verbot sog. Werksverträge in der Fleischbrache mit heißer Nadel gestrickt? Das jedenfalls behaupten Vertreter der Landwirte und der Fleischwarenindustrie gleichermaßen. Sie befürchten weitreichende Auswirkungen für die Veredlungsbranche in Deutschland. Wir wehren uns nicht gegen das Verbot der Werkverträge und haben kein Problem mit den meisten im Gesetz vorgesehenen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben und auch nicht mit der elektronischen Arbeitszeiterfassung, erklärte VDF-Hauptgeschäftsführerin Dr. Heike Harstick. Die zentrale Vorschrift zum Verbot von Werkverträgen sei allerdings sehr uneindeutig gefasst und greife massiv in die gesellschaftsrechtlichen Strukturen der Unternehmen ein. Kooperationen und Gemeinschaftsunternehmen würden damit faktisch verboten, und je nach Auslegung wären auch Lohnschlachtungen oder Markenfleischprogramme, bei denen mehrere Unternehmen in der Kette zusammenarbeiteten, in der heutigen Form nicht mehr möglich. Das alles hat mit Arbeitsschutz absolut nichts zu tun", kritisierte Harstick in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf.