02.07.2020rss_feed

17. Novelle des Arzneimittelgesetzes beschlossen – Nullmeldung wird für Tierhalter verpflichtend

QS - Am 1. Juli 2020 hat das Bundeskabinett die 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes beschlossen, welche zum 28. Januar 2022 gültig werden soll. Durch die Novelle wird für die Tierhalter die Nullmeldung, d.h. wenn keine Antibiotika in einem bestimmten Zeitraum angewendet wurden, im staatlichen Antibiotikamonitoring verpflichtend. Ebenso wurde die obligatorische Angabe des Anwendungs- und Abgabedatums in der HIT-Tierarzneimittel-Datenbank (HIT-TAM) beschlossen.