Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geht in die Verbändeanhörung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird morgen die Länder- und Verbändebeteiligung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung einleiten. Vorgesehen ist konkret, dass nach einer Übergangsfrist die Fixationszeit von Sauen deutlich verkürzt, die Länge des Kastenstands und die Mindestgröße der Abferkelbucht erhöht werden. Gleichzeitig ermöglichen wir es den Betrieben, während dieser Zeit die vorhandenen Kastenstände im Deckzentrum weiter zu nutzen und sich auf die Umstellung einzustellen. Die Maßnahmen kurzfristig umzusetzen, das wäre gerade für die kleinen Betriebe nicht machbar. Mit der Frist stellen wir ihre Wettbewerbsfähigkeit sicher und schaffen Investitionssicherheit.