11.05.2018rss_feed

Am 25. Mai greift die Datenschutzgrundverordnung: BRS-Veranstaltung

Am 25. Mai greift die Datenschutzgrundverordnung - zwei Jahre nach Verabschiedung. Jeder, der Personen bezogene Daten verarbeitet, muss sich auf mehr Dokumentationsaufwand gefasst machen, um auf Nachfrage kostenlose Auskünfte geben zu können. Das zeigt auch, dass schon in der Vergangenheit Datenschutz ernst genommen werden musste; jetzt muss man aber nachweisen, welche Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen bestehen, wie Daten verarbeitet werden und wann hierfür eine Einwilligung vorzulegen ist.
Der Bundesverband hat am 07. Mai hierzu ein Seminar angeboten, in dem der GGDcert zertifizierte Datenschutzbeauftragte Rechtsanwalt Thomas Otten zu dem Thema sensibilisierte und für Fragen zur Verfügung stand. Das gut besuchte Seminar machte den Teilnehmern deutlich, wo und wie bei den eigenen Datenschutzkonzepten nachgebessert werden sollte. Dabei wurde auf die Nutzung von mobilen Endgeräten ebenso eingegangen wie auf die Präsentation in den Sozialen Medien oder mit einer eigenen Homepage. Ein zentrales Thema nahm die Rolle des Datenschutzbeauftragten ein. Vielen Unternehmen mit Videoüberwachung und / oder Zeitarbeitserfassung kommen an der Berufung eines DSB nicht vorbei. Ansonsten liegt die Grenze bei mindestens 10 Personen, die Personen bezogene Daten verarbeiten. Hierzu zählt auch das Ehrenamt.
Mitgliedsunternehmen können die Ergebnisse des Workshops in der BRS-Geschäftsstelle abrufen. Ansonsten helfen Internetangebote, wie die des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, das mit Musterbriefen und Checklisten hilft.