14.02.2019rss_feed

Ammoniak: Ausstoß gezielt senken

©SuS - Das Thema Ammoniak kann die Tierhaltung künftig noch stärker treffen als das verschärfte Düngerrecht. Das war eine Kernaussage von Dr. Stephan Schneider von der LfL Bayern beim Infotag Think Pink auf den Agrarunternehmertagen. So hat sich Deutschland zur Umsetzung der europäischen NERC-Richtlinie das Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 29 % weniger Ammoniak (NH3) zu produzieren. Und 95 % des NH3-Ausstoßes sind auf die Landwirtschaft zurückzuführen. Damit verbunden ist auch die Frage, ob und in welcher Weise die Tierhalter künftig verpflichtet werden, ihre Ställe mit Abluftwäschern auszustatten.

Dies soll über die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft erfolgen. Ein Entwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung zwischen BMUB, BMEL und Verkehrsministerium. Von der Wirtschaft wird er heftig kritisiert. Völlig zu Recht. Große Teile der umfassenden Änderungsvorschläge des Bundesumweltministeriums gehen weit über EU-rechtliche Vorgaben hinaus, verteuern damit die Genehmigungsverfahren und führen zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten heimischer Betriebe und Unternehmen. Auch für die TA-Luft muss das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstärkt berücksichtigt werden. Der Aufwand muss in einem angemessenen Verhältnis zum (Umwelt-)Nutzen stehen. Wie bei Fahrverboten mit Umgehungen durch Wohngebiete mutet es wie ein Schildbürgerstreich an, eine verpflichtende Abluftreinigung für Neubauten und - nach nur 5 Jahren - für bestehende Bauten zu fordern, wenn z.B. die betriebsbedingten Emissionen die C02-Einsparungen vor Ort zunichte machen.