Anpassung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG)
BMEL - Landwirtinnen und Landwirte sollen auskömmlich wirtschaften können und für ihre Leistungen anständig bezahlt werden. Sie haben jedoch oft weniger Verhandlungsmacht und damit häufig das Nachsehen. Deshalb zielt die heute beschlossene Anpassung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) darauf, die Fairness in der Lieferkette gerade auch mit Blick auf kleinere Höfe zu stärken. Ausweichbewegungen, mit denen sogenannte schwarze Praktiken umgangen werden sollen, werden verboten. Zudem wird der Anwendungsbereich des Gesetzes für Lieferanten bestimmter Produktgruppen wie Milch, Obst und Gemüse mit Umsatzgrößen bis vier Milliarden Euro entfristet, weil er sich bewährt hat. Damit werden diese Lieferanten nun dauerhaft geschützt.
Unzufrieden äußerste sich die Bayerns Landwirtschaftsministerin Kaniber zu dem Agrarpaket: Agrarpaket des Bundes wird Bauern frustrieren – wirkliche Entlastung für landwirtschaftliche Betriebe sieht anders aus!