Anpassung des Leitfaden "Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben" an das EU-Tiergesundheitsrecht
Nachdem in einem Bestand mit Hausschweinen im südlichen Landkreis Emsland der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen wurde, werden wirksame Biosicherheitsmaßnahmen immer wichtiger. Nicht erst im Krisenfall, sondern bereits in seuchenfreien Zeiten müssen tierhaltende Betriebe die rechtlichen Vorgaben des neuen Europäischen Tiergesundheitsrechts, Animal Health Law (AHL), erfüllen. Das AHL ist seit dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU direkt anzuwenden. Auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen wurde daher schon Ende November 2021 die Arbeitsgruppe Biosicherheit in Schweinehaltungen
mit maßgeblichen Akteuren gegründet. In dieser AG wurde der neue Leitfaden Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU
inklusive Checklisten erarbeitet. Er bietet eine Grundlage, den Anforderungen des EU-Rechts gerecht zu werden und bezieht sich auf die aktuellen Rechtsvorschriften.