11.06.2024rss_feed

Anwendung von drei Impfstoffen gegen Blauzungenkrankheit gestattet

Per Eilverordnung gestattet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gegen Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (Bluetongue virus, BTV-3). Mit der Eilverordnung wird die Anwendung dieser nicht zugelassenen Impfstoffe für einen Zeitraum von sechs Monaten gestattet. Sobald ein Impfstoff gegen BTV-3 in der EU zugelassen ist, dürfen diese Impfstoffe nicht mehr angewendet werden.