13.07.2020rss_feed

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Ferkelkastration

SVLFG - Ab dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration nicht mehr zulässig und es müssen Alternativmethoden genutzt werden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät jedem Betrieb zu prüfen, welche Methode – auch aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – in Frage kommt. Die gewählte Alternativmethode sollte zum Unternehmen passen. Gleichzeitig weist die SVLFG darauf hin, dass bei der Isoflurannarkose neben dem Sachkundeausweis auch eine Gefährdungsbeurteilung notwendig ist. Zur Risikominimierung beim Einsatz der Isofluran-Narkose stellt die SVLFG eine Checkliste, eine Muster-Betriebsanweisung Isofluran sowie Hinweise zu Lagerbedingungen und zur Entsorgung von Isofluran zur Verfügung.