Arzneimittelgesetz: Änderungen für Tierhalter ab 1. November
Am 1. November 2021 tritt das 17. Gesetz der Bundesregierung zur Änderung des Arzneimittelgesetzes in Kraft. Daraus ergeben sich Änderungen für alle Tierhalter von Masttieren, die Mitteilungsverpflichtungen über Arzneimittelverwendungen an die zuständige Behörde haben. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat die wichtigsten Regelungen zusammengefasst. Auf der Homepage des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock sind in der Rubrik Tierarzneimittelüberwachung
alle notwendigen Fakten und Formulare einsehbar.