ASP-Gefahr: Beihilfekürzung bei Verstößen gegen Biosicherheit
Vor dem Hintergrund der aktuellen ASP-Ausbrüche erinnert der Bundesverband Rind und Schwein an die seit 2018 in Niedersachsen geltende neue Risikoeinstufung für Verstöße gegen die Schweinehaltungshygieneverordnung: Betriebe, die die entsprechenden (Biosicherheits)Vorschriften nicht einhalten, müssen im Tierseuchenfall mit Leistungskürzungen rechnen, die sich bei mehreren Verstößen bis zum totalen Wegfall von Beihilfen addieren können. Die Auflistung der Beispiele ist nicht abschließend. Sie dient der Verdeutlichung der Vorgehensweise.
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