Regelungen zum Fang von Wildschweinen in ASP-Regionen in Brandenburg werden fortgeführt
Schwarzwildfänge dürfen in Deutschland grundsätzlich nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde betrieben werden. Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg im September 2020 stellte die oberste Jagdbehörde des Landes dieses Genehmigungsverfahren mittels Allgemeinverfügung auf ein Anzeigeverfahren um, um den bürokratischen Aufwand für die Jäger und Jägerinnen und Kreisbehörden möglichst gering zu halten. In den von der ASP betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten genügt seither die Einsendung eines einfachen Anzeigeformulars, anschließend kann unmittelbar mit dem Fangbetrieb begonnen werden. Diese Regelung wird nun um zwei weitere Jahre bis zum 31. März 2026 verlängert.