03.03.2020rss_feed

Ausgestaltung der "Binnendifferenzierung" in Arbeit. Ertragseinbußen geltend machen

In den vergangenen Wochen gab es zwischen den beiden Ministerien (BMEL, BMU) und der EU-Kommission intensive Gespräche über die notwendigen Anpassungen bei der Düngeverordnung. Ein wichtiger Schritt für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit wurde aus Sicht von Bundesministerin Julia Klöckner erreicht: Es wird der Bundesregierung per Verwaltungsvorschrift nun möglich sein, bundeseinheitliche Kriterien in Bezug auf Gebietskulissen und Messstellen in den Bundesländern festzulegen. Das unterschiedliche Vorgehen in den Ländern hat bei vielen Landwirten zu verständlichen Protesten geführt. Durch die verpflichtende Binnendifferenzierung von belasteten Grundwasserkörpern, erfolgt die Ausweisung der Gebiete (so genannte rote Gebiete) mit zusätzlichen Auflagen künftig passgenauer und am Verursacherprinzip orientiert. Zurzeit arbeiten das Thünen-Institut in Braunschweig und das Forschungszentrum Jülich intensiv an einer Ausgestaltung der Binnendifferenzierung. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Naussau e.V. fordert vor diesem Hintergrund eine umgehende Aussetzung der roten Gebiete. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass Landwirte im Falle einer Neuabgrenzung der Roten Gebiete einen Erstattungsanspruch für nicht erforderliche Betriebseinbußen geltend machen könnten. Der Verein beruft sich dabei auf das Verwaltungsgericht Trier (9 L 5154/19.TR –). Wie diese Einbußen kalkuliert werden könnten, steht in der Begründung zum aktuellen Referentenentwurf der Düngeverordnung. In der Summe geht es um Ertragseinbußen in Höhe von rd. 200 Mio. Euro jährlich.