Ausschuss der Berner Konvention stimmt für Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs
Der ständige Ausschuss der Berner Konvention hat am Dienstag, den 03.12.2024, einem Antrag der EU-Kommission zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfs herabzustufen. Ziel des Antrags war es, den Wolf umzulisten von Anhang 2 (streng geschützt) in Anhang 3 (geschützt) der Berner Konvention. Dazu sagt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer: Der Wolf bleibt geschützt und wird nicht wieder ausgerottet. Angesichts einer stark gestiegenen Wolfspopulation in Europa und auch in Niedersachsen ist der Wolf jedoch nicht mehr vom Aussterben bedroht, sondern hat eine positive Bestandsentwicklung. Daher sollte jetzt durch eine ausstehende Änderung der FFH-Richtlinie ausschließlich zur Tierart Wolf den Ländern endlich ein regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglicht und die Entnahme von ProblemwöIfen zum Schutz der Weidetiere erleichtert werden.