Bauern weitgehend von der Mautpflicht befreit
Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz sind
landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/hvon der Maut befreit. Dazu stellt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer heute in einem Schreiben an DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken klar, dass unter diesem Freistellungstatbestand sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen fallen. Das hatte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zuvor anders gesehen.