Bayerischer Fördervollzug rechtmäßig
bbv - Das Gericht der Europäischen Union hat in einem Verfahren des Freistaates Bayern gegen die EU-Kommission wegen der Verwendung von Geldern aus der Umlage nach Milch- und Fettgesetz sowie Steuergeldern ein Urteil gesprochen. Hintergrund hierfür ist, dass die EU-Kommission das Vorgehen in Bayern bei der Verwendung der Mittel beanstandet hat und eine Rückforderung der Mittel von den Begünstigten verlangt hat. Hiergegen hat der Freistaat Bayern geklagt und nun auch seine Rechtmäßigkeit des Fördervollzuges bestätigt bekommen. Der Freistaat Bayern hat sich als einziges Land gegen diese Rückforderung aus Brüssel zur Wehr gesetzt. Unverständlich ist, warum sich der Bund der Klage nicht angeschlossen hat. Im Bundeslandwirtschaftsministerium hätte damals genügend Expertise vorhanden sein sollen.
Nun bleibt abzuwarten, ob die EU-Kommission diese Entscheidung des Gerichtes akzeptiert oder Rechtsmittel dagegen einlegt.
Nun bleibt abzuwarten, ob die EU-Kommission diese Entscheidung des Gerichtes akzeptiert oder Rechtsmittel dagegen einlegt.