Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erklärt Ausweisung roter und gelber Gebiete als zulässig
Mit Urteilen vom 22. Februar 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in drei Musterverfahren die Ausweisung von sog. roten und gelben Gebieten durch die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) als rechtmäßig bestätigt und grundsätzliche Einwände gegen die Verordnung zurückgewiesen. Lediglich in einem vierten Musterverfahren stellte der BayVGH spezifische Mängel an einer Messstelle fest und erklärte die Gebietsausweisung allein für den Grundwasserkörper bei Thalmassing für unwirksam. Der BayVGH hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache in allen Verfahren zugelassen.