26.09.2017rss_feed

Besamungsorganisationen warnen vor fehlender Kennzeichnung bei Bullen von geklonten Müttern

Der Welt-Holstein-Verband hat für geklonte Tiere eine Kennzeichnungsempfehlung formuliert, damit Züchter die Tierabstammung anhand des Kürzels ETN sofort erkennen können. Das ist notwendig, weil der Umgang mit Nachkommen aus geklonten Tieren juristisch noch nicht geklärt ist. Je nach Ausgang dieser Klärung könnten sich evtl. Nachteile für den Züchter entwickeln, die derzeit nicht vorhersehbar sind. Die Herdbucheintragung dieser Tiere oder ihrer Nachkommen ist innerhalb der EU nicht verboten und die Kennzeichnung dieser Tiere ist nicht zwingend vorgeschrieben. Vor dem Hintergrund der ungewissen juristischen Bewertung und zur Vermeidung von etwaigen Nachteilen, machen die Rinderbesamungsorganisationen auf einen Bullen aufmerksam, bei dem diese Kennzeichnungsempfehlungen derzeit nicht angewandt werde. Dabei handelt es sich um den Bullen Mr Spring Nighthawk.