OVG kippt Landesdüngeverordnung in Niedersachsen
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am 28.01. geurteilt, dass die aktuelle Landesdüngeverordnung einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält. Es war für unsere Mitglieder absolut richtig, mit großem Aufwand die fachlichen und rechtlichen Grundlagen für die Ausweisung der roten Gebiete zu hinterfragen
, sagt Landvolk-Vizepräsident Hubertus Berges. Bislang verpflichtet die Düngeverordnung die Landwirte, in den roten Gebieten die Stickstoff-Düngung ihrer Felder einzuschränken, was zu erheblichen Qualitätsminderungen der Feldfrüchte und zu großen Ertragseinbußen führt. So ist es dort vielfach nicht mehr möglich, vermarktbaren Weizen mit Backqualität zu produzieren. Gerade mit Blick auf nicht erreichbare Qualitäten seien Feldfrüchte aus den roten Gebieten zu dem eigentlichen Zweck bei den Mühlen nicht mehr absetzbar. Die daraus entstehenden Mindererlöse auf den Höfen seien betrieblich unzumutbar.