BGH-Urteil zur Weiterverbreitung illegaler Filmaufnahmen kein Freibrief
age - Die Bundesregierung sieht in dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Weiterverbreitung heimlich entstandener Filmaufnahmen in Tierställen keinen Freibrief für die Presse zur Veröffentlichung rechtswidrig hergestellter Dokumentationen, so Agra-Europe. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Michael Stübgen, im Deutschen Bundestages klargestellt. Stübgen wies in einer Fragestunde am vergangenen Mittwoch darauf hin, dass nach der Entscheidung der Karlsruher Richter in jedem Einzelfall eine Güterabwägung vorzunehmen sei. Dabei müssten die grundrechtlich garantierte Pressefreiheit und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf der einen mit dem Grundrecht des Unternehmers an der Wahrung seines Persönlichkeitsrechts sowie seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auf der anderen Seite abgewogen werden. Der Staatssekretär bekräftigte zugleich den Willen der Koalition, Einbrüche in Tierställe künftig als Straftatbestand zu ahnden. Die Bundesregierung werde dazu
in absehbarer Zeiteinen Rechtssetzungsvorschlag machen, kündigte Stübgen an. Der Bundesverband Rind und Schwein rät in diesem Zusammenhang, grundsätzlich jeden Stalleinbruch zur Anzeige zu bringen.