BÖLW zur Agrarministerkonferenz in Münster
Morgen startet die Amtschef- und Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern unter dem Vorsitz von Nordrhein-Westfalen. Auf der Tagesordnung stehen die Umsetzung der neuen EU-Öko-Verordnung, die Gemeinsame Agrarpolitik der EU und Fragen rund um Tierhaltungskennzeichnung und Tierwohllabel. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert einige Themen wie folgt:
EU-Agrarpolitik nach 2020
Gemeinsame Strategie Pflanzenschutz
Revision der EU-Öko-Verordnung
Tierhaltungskennzeichnung
Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)
Alle BÖLW-Presseinformationen finden Sie unter: www.boelw.de/presse
Mit der neuen GAP muss es gelingen, umzusteuern in Richtung starke Höfe, gesunde Umwelt und lebendige Dörfer. An diesem Ziel muss die Agrarpolitik nach 2020 ausgerichtet werden. Deutschland kann nationale und internationale Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Klimaziele nur dann erreichen, wenn Brüssel ambitionierte und verbindliche Vorgaben für die Agrarpolitik in Europa macht. Und nur, wenn Steuergelder künftig echte Leistungen für Umwelt oder Klima honorieren, findet die Landwirtschaft wieder Anschluss an die Gesellschaft. Jetzt sind die Länder gefordert, die Bundesregierung mit einem klaren Mandat für die Neuausrichtung der GAP nach Brüssel zu schicken. Ein ‚Weiter-so‘ ist keine Option mehr.
Gemeinsame Strategie Pflanzenschutz
Die Verluste an Artenvielfalt werden im dramatischen Insektensterben sichtbar. Das ist fatal, denn es geht bei biologischer Vielfalt um unsere Lebensgrundlagen! Um dem Artenschwund zu begegnen, brauchen wir vielfältige Landschaften und den Ausstieg aus der hemiebasierten Landwirtschaft. Der Umbau hin zu stabilen Produktionssystemen, die auch ohne chemisch-synthetische Krücken auskommen, muss jetzt angepackt werden. Bio-Bauern entwickeln bereits erfolgreich den Weg dorthin.
Revision der EU-Öko-Verordnung
Das Bio-Basisrecht ist fertig, die Revision der Öko-Verordnung damit aber nicht abgeschlossen. Wichtig ist jetzt, dass sich die Bundesländer nun gemeinsam mit dem Bund und im Austausch mit der Praxis konstruktiv in die Ausgestaltung des Bio-Rechts einbringen. Nur so können vernünftige Regeln zu Ställen und Ausläufen für Bio-Tiere, den Listen für Bio-Betriebsmittel oder -Lebensmittelzutaten sowie präzise Anforderungen an die Öko-Kontrolle entstehen. Erst dann kann aus dem Rohbau der Öko-Verordnung ein gutes Haus für Bio werden.
Tierhaltungskennzeichnung
Eine Haltungskennzeichnung von Fleisch funktioniert dann, wenn sie klar, einfach und verpflichtend ist. Was im Markt beim Ei gelernt ist, muss jetzt auf ein Label für Fleisch übertragen werden. Beim Schwein kann eine verpflichtende, staatliche Kennzeichnung dementsprechend so aussehen:3
gesetzlicher Mindeststandard,2
Stroh und mehr Platz im Stall,1
zusätzlicher Auslauf und0
für Bio als höchsten gesetzlichen Standard der Tierhaltung.
Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)
1.5 Mrd. zusätzliche Euro möchte die Bundesregierung in die ländlichen Räume investieren. Wenn die Bundesregierung ihr selbstgestecktes Ziel 20 %-Ökolandbau bis 2030 erreichen möchte, muss sich das auch in der Gestaltung der GAK niederschlagen.
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