Brandenburg: Unterstützung für schweinehaltende Betriebe in den ASP-Gebieten – Neue Förderrichtlinie des Agrarressorts in Kraft
Die seit Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gewährte Förderung schweinehaltender Betriebe in den Restriktionszonen kann ab sofort rückwirkend zum 01. Januar 2023 auf neuer Basis geschehen. Nach Genehmigung durch die Europäische Kommission kann der Ausgleich von ASP-bedingten Mehrkosten außerhalb des De-minimis-Rahmens erfolgen.