BUND Naturschutz in Bayern fordert Obergrenze für Tierhaltungsanlagen
Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) hat die Erarbeitung eines Gesetzesvorschlags in Auftrag gegeben, um den Bau industrieller Tierhaltungsanlagen einzuschränken. Stallanlagen mit mehr als 40.000 Tierplätzen für Geflügel, 2.000 Tierplätzen für Mastschweine oder 6.000 Tierplätzen für die Ferkelaufzucht sollen laut BN-Gesetzvorschlag nicht mehr als landwirtschaftliche, sondern als industrielle Tätigkeit
gewertet werden (gemäß der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieimmissionen). Diese Anlagen würden dann nicht mehr unter die sogenannte baurechtliche Privilegierung fallen und wären daher grundsätzlich unzulässig.