Bundeskartellamt gestattet Programm 2018-2020 der Initiative Tierwohl
ITW - Das Bundeskartellamt gestattet das Programm der Initiative Tierwohl bis Ende 2020. Mit dieser Entscheidung setzt das Amt ein wichtiges Zeichen für die Weiterentwicklung der Initiative Tierwohl, die das Ziel hat, mehr Tierwohl in einer Vielzahl von landwirtschaftlichen Betrieben zu ermöglichen.
Das Bundeskartellamt bestätigt die Einführung der Nämlichkeit bei unbehandeltem Geflügelfleisch als richtige Weiterentwicklung des Branchenbündnisses. Das bedeutet, dass ab 2018 von Verbrauchern erkannt werden kann, ob das Geflügelfleisch von einem Betrieb stammt, der an der Initiative Tierwohl teilnimmt. Der Hinweis der Wettbewerbshüter, dass künftig auch bei Schweinefleisch die Nämlichkeit erreicht werden müsse, wird von der Initiative Tierwohl aufgenommen.
Das Bundeskartellamt bestätigt die Einführung der Nämlichkeit bei unbehandeltem Geflügelfleisch als richtige Weiterentwicklung des Branchenbündnisses. Das bedeutet, dass ab 2018 von Verbrauchern erkannt werden kann, ob das Geflügelfleisch von einem Betrieb stammt, der an der Initiative Tierwohl teilnimmt. Der Hinweis der Wettbewerbshüter, dass künftig auch bei Schweinefleisch die Nämlichkeit erreicht werden müsse, wird von der Initiative Tierwohl aufgenommen.