Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fördert mit dem Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls
Stallum- und Stallersatzbauten im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Damit sollen die Vorgaben der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kurzfristig umgesetzt werden. Das Bundesprogramm Stallumbau ist gleichzeitig ein Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Für die Förderung des Stallumbaus stehen in den Jahren 2020 und 2021 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Die BLE möchte mit dem Bundesprogramm potenzielle Antragsteller, bespielsweise Sauenhalter, erreichen. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze für die Förderung beträgt 500.000 Euro pro landwirtschaftlichem Betrieb und Investitionsvorhaben. Das Vorhaben muss bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein. Im Bundesprogramm ist auch die Förderung der Inanspruchnahme einer einzelbetrieblichen Beratung zur Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts enthalten. Es werden nur Investitionen gefördert, die nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sind.
Nähere Informationen zum Bundesprogramm sind auf www.ble.de/stallumbau eingestellt. Die entsprechende Förderrichtlinie sowie weitere Details zur Antragstellung sollen in den kommenden 2 bis 3 Wochen ebenfalls hier veröffentlicht werden.