Bundesrat verabschiedet die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten
1991 wurde von den damaligen Mitgliedsstaaten die Nitratrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft beschlossen. Weil die Bundesrepublik diese Richtlinie nicht eingehalten hat, wurde von der Europäischen Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und Nachbesserungen an der im Jahr 2017 geänderten Düngeverordnung eingefordert, die als nicht ausreichend für eine Reduzierung der Nitratwerte bewertet wurde. Vor diesem Hintergrund wurde in der heutigen Bundesratssitzung über die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten
abgestimmt. Die sogenannten roten
Gebiete gelten aufgrund verschärfter Maßnahmen, zum Beispiel die Reduzierung der Düngung um 20 Prozent, als zentrale Stellschraube, um die Nitrat- und Phosphat-Überschüsse in Deutschland zu reduzieren. Bis auf Brandenburg haben heute alle Bundesländer der Verwaltungsvorschrift zugestimmt.
Brandenburg kritisiert in einer Pressemeldung, dass es nicht sein kann, dass Gebiete aufgrund modellhafter Berechnungen zu Problemzonen erklärt werden, in denen gar keine Überschüsse gemessen werden, so wie es in Brandenburg aufgrund der gegebenen Standortfaktoren teils zu befürchten ist.
Außerdem belegen Erfahrungen aus Dänemark, dass Restriktionen bei der Düngung in sog. Risikogebieten
zu kaum messbaren Veränderungen der Wasserqualität geführt haben, also andere Faktoren für die Grenzwertüberschreitung verantwortlich sein könnten.