Bundestag verbietet Werkverträge im Kernbereich der Fleischwirtschaft
In einer namentlichen Abstimmung votierten am Mittwoch, 16. Dezember 2020, 473 Abgeordnete des Deutschen Bundestages für das Arbeitschutzkontrollgesetz der Bundesregierung (19/21978, 19/22772) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/25141), 152 stimmten dagegen und fünf Abgeordnete enthielten sich. Erforderlich waren 355 Stimmen: nach Artikel 87 Absatz 3 des Grundgesetzes die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Das Gesetz soll schon im Januar in Kraft treten.