13.03.2019rss_feed

BVVG-Urteil: Landwirte müssen Rückforderungsansprüche prüfen

Dombert-Rechtsanwälte - Mitte September hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Windenergie-Entschädigungsklauseln in Kaufverträgen über landwirtschaftliche Flächen mit der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) für unwirksam erklärt (Az.: V ZR 12/17 vom 14.09.2018). Mit dem Urteil stellen die Richter klar, dass Landwirte nicht den Großteil der eingenommenen Nutzungsentgelte an die BVVG abführen müssen, wenn sie auf ihren Flächen die Errichtung von Windenergieanlagen genehmigen. Mit den etwaigen Rückforderungsansprüchen all jener Landwirte, die bereits hohe Summen gemäß der Abschöpfungsklauseln in ihren Verträgen gezahlt haben, hat sich der BGH indes noch nicht beschäftigt. Angesichts der erheblichen Höhe der abgeführten Beträge, empfiehlt Rechtsanwalt Janko Geßner jedoch allen Betroffenen zügig zu prüfen, ob sie diese von der BVVG zurückfordern können.