Corona: Gericht gibt Schlachtern Recht
©SuS - Für die behördlich angeordneten Betriebsstilllegungen und die Quarantäne zahlreicher Beschäftigter in der Fleischwirtschaft im Corona-Jahr 2020 muss das Land Nordrhein-Westfalen Lohnentschädigung zahlen. Dies entschied in der vergangenen Woche das Verwaltungsgericht (VG) Münster und bestätigte damit ein ähnliches Urteil des VG Minden aus dem Januar.