Die neue Pauschalierungsgrenze
Ab 2022 können nur noch Betriebe mit weniger als 600 000 € Umsatz pro Jahr pauschalieren. Entscheidend ist jeweils der Vorjahresumsatz.
Ab 2022 können nur noch Betriebe mit weniger als 600 000 € Umsatz pro Jahr pauschalieren. Entscheidend ist jeweils der Vorjahresumsatz.
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