Die Nutzung von Güllefeststoffen als Einstreu in der Rinderhaltung ist nicht erlaubt
Über die Verwendung von Güllefeststoffen als Einstreu in der Rinderhaltung wird seit geraumer Zeit viel diskutiert. Sie ist in Deutschland aber verboten. Nach Stellungnahme des Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium sind bei der Verwendung von Gülle oder Gülleprodukten die Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EU) Nr. 142/2011 maßgeblich. Eine allgemeine Verwendung von Gülleprodukten als Einstreumaterial ist darin nicht vorgesehen, nicht geklärt und damit nicht rechtskonform!