Digitale Sonder-Agrarministerkonferenz im Zeichen des Bürokratieabbaus auf EU- und Bundesebene
Die digitale Sonder-Agrarminister:innenkonferenz (AMK) am 22. Mai 2024 unter dem Vorsitz Thüringens befasste sich u.a. mit der nationalen Umsetzung der durch die EU beschlossenen Änderungen im Basisrecht der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie den Fortschritten beim in der Frühjahrs-AMK in Erfurt beschlossenen Bürokratieabbau. Thüringens Landwirtschaftsministerin und AMK-Vorsitzende Susanna Karawanskij betonte: Wir setzen den eingeschlagenen Weg der Frühjahrs-AMK zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft konsequent fort. Dazu gehören auch die beschlossenen Änderungen des EU-GAP-Basisrechts, die wichtige Entlastungen und Vereinfachungen für den Berufsstand und die Verwaltungen mit sich bringen und in nationales Recht umgesetzt werden. Die bislang vorgegebene Stilllegungspflicht von Agrarflächen wird abgeschafft und so Planungssicherheit für Agrarbetriebe hergestellt. So sollen die GLÖZ-Standards gelockert werden und Länder die Möglichkeit erhalten, vorübergehende Ausnahmen aufgrund von Witterungsbedingungen zuzulassen. Beim Bürokratieabbau auf nationaler Ebene wurden weitere konkrete Schritte besprochen. Im Pflanzenschutzrecht sollen Ausnahmeregelungen vereinfacht und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Bei Genehmigungsprozessen von Stallbauvorhaben wird die Regelungsdichte abgebaut, um insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe ein vereinfachten Verfahren einzuführen. Bei Biogasanlagen wird ein Verzicht auf Nachhaltigkeitsnachweise angestrebt. Um beim Bürokratieabbau weiter schnell voranzukommen, haben die Länder den Bund aufgefordert, eine übergeordnete Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten und den eingeschlagenen Weg weiter stringent weiter zu verfolgen.