Düngeverordnung: Bayerische Bauern klagen gegen rote und gelbe Gebiete
Im Mai 2020 sind Teile einer gegenüber der Düngeverordnung 2017 nochmals verschärften Düngeverordnung in Kraft getreten. Zum Jahreswechsel 2020/2021 wurden dann neue Gebietskulissen mit zusätzlichen Düngeauflagen durch die Länder ausgewiesen. Einige Bundesländer, darunter auch Bayern, haben sich für die Ausweisung nitratsensibler und eutrophierter Gebiete (sogenannte rote und gelbe Gebiete) entschieden. Für zahlreiche betroffene landwirtschaftliche Betriebe ist die Flächenausweisung nicht nachvollziehbar. Daher haben sich viele der von Landwirten in Bayern gegründeten Interessengemeinschaften nun dazu entschlossen, vor Ablauf der Klagefrist am 23. Dezember 2021 gegen die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ein Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anzustrengen. Wie der Bayerische Bauernverband bekannt gibt, haben bis zum 6. Dezember 2021 für vier Grundwasserkörper bereits zehn Betriebe Klage gegen die aktuellen Gebietskulissen der Düngeverordnung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht und einen Normenkontrollantrag bei Gericht gestellt. Weitere werden bis zum Ablauf der Frist folgen.